Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Ausschlussfrist

Die Zulassung zur im Oktober eines Jahres stattfindenden Steuerberaterprüfung muss bei den zuständigen Stellen (idR Steuerberaterkammern)

bis zum 30. April des Prüfungsjahres

erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Die Steuerberaterkammern zeigen sich grds. nicht kulant bei Fristüberschreitung. In Einzelfällen wurde noch geholfen, wenn der jeweilige Prüfungsausschuss bei Eingang der Unterlagen noch nicht getagt haben sollte. Darauf sollte man aber besser nicht hoffen und es nicht soweit kommen lassen.

Immer wieder werden mir Fälle der Fristüberschreitung bekannt.

Weitere Infos gibt es auf den Webseiten der Steuerberaterkammern oder den Prüfungsstellen.


Gesetzliche Regelungen zur Zulassung


Zuständigkeit für die Zulassung Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisat...

 

Zulassungsverfahren 1 Zulassungsverfahren (1) Über die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung entscheidet ...

 

Antrag auf Zulassung 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung (1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist nach amtlich v...

 

Gebühren für die Zulassung [1] Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung (1) F...

 

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