Baden-Württemberg |
4 |
alphabetisch |
Gesetze |
fast immer: jederzeit im eigenen Ermessen (Nutzung erwünscht); manchmal: nur nach Aufforderung |
2 Prüfungen (vormittags/nachmittags) pro Tag und PK |
Bayern |
4 |
a) selten: wird ausgelost oder b) oft alphabetisch (2013: bisher nicht) oder c) nach Noten von schlecht (rechts) nach gut (links) |
(eigene) Gesetze, Richtlinien, Erlasse. Ergänzungsband Schönfelder nicht vergessen wegen GG. |
jederzeit im eigenen Ermessen (Nutzung sehr erwünscht) |
nur 1 Prüfung pro Tag je PK; zwei PK prüfen parallel bei einheitlichen Vortragsthemen. Typische Prüfungstage in München: montags bis freitags; in Nürnberg: montags, dienstags, donnerstags, freitags |
Berlin |
4-5 |
Sitzreihenfolge: alphabetisch |
keine |
entfällt daher |
1 Prüfung am Tag; Dauer einer Prüfungsrunde ca. 20 bis 35 Minuten. |
Brandenburg |
4 |
alphabetische Reihenfolge wie beim Kurzvortrag |
keine |
eigenen Gesetze + Richtlinien |
1 Prüfung am Tag |
Bremen |
Normalfall: 4; Sonderfall: 3, ganz seltene Ausnahme: 6 |
alphabetisch |
Gesetze, Richtlinien, Erlasse |
Benutzung im eigenen Ermessen. Ist auch erwünscht. |
1 Prüfung am Tag. Start um 7.30 Uhr. Einweisung: Vorbereitungsraum (mit Getränken+Keksen), viewing Prüfungsraum, Prüfungsablauf, Namen u. Fachgebiete der Prüfer. Prüfungsende ca. im Zeitfenster 15.00 - 17.30 Uhr Gestellte Getränke dürfen in den Prüfungsraum mitgenommen werden. |
Hamburg |
4 |
alphabetisch |
keine |
entfällt daher; Papier für Notizen wird gestellt |
Prüfungen vormittags u. nachmittags am Prüfungstag |
Hessen |
4 |
alphabetisch |
Gesetze, Richtlinien, Erlasse |
jederzeit im eigenen Ermessen |
Prüfungen vormittags u. nachmittags am Prüfungstag. Es finden jeweils zwei Prüfungen parallel statt. |
Mecklenburg-Vorpommern |
4 |
aus Kandidatensicht: von links nach rechts mit schlechtester Note beginnend |
Gesetze |
in der Regel ab der 3. Runde erfolgt die Aufforderung zur Nutzung, ansonsten nur nach Aufforderung durch den Prüfer |
|
Niedersachsen |
Normalfall: 6, Sonderfall: 4 bis 5; Coronajahr 2021: 3 |
alphabetisch |
Kandidaten-Gesetze, Richtlinien, Erlasse |
ist von der PK abhängig. Meistens nur nach Aufforderung. Wenn es erlaubt ist, dann ist die Benutzung jederzeit im eigenen Ermessen möglich. PK informiert vorher über Details. |
Die Prüfung ist i.d.R. ganztägig. Abweichung im Corona-Jahr 2021: zwei Prüfungen am Tag: vormittags + nachmittags mit je 3 TN. Beginn: 7.45 Uhr (Vormittags-Gruppe) bzw. 12.45 Uhr (Nachmittags-Gruppe). 1. Nachmittags-Püfungsrunde ca. 14.15 Uhr. Jede Prüfungsrunde rd. 30 Min. Danach 5-10 Min. Beratungspause. Ende Nachmittags-Gruppe ca. 17.00 Uhr. Maskenpflicht bis Vorbereitung auf den KV, KV selber und Prüfungsrunde. Also auf allen Wegen im Haus bis zum Platz. |
Nordrhein-Westfalen |
4 bis 5 |
alphabetische Sitz- und Befragungsreihenfolge (schlecht für Wackelkandidaten) |
Gesetze, Richtlinien, Erlasse |
jederzeit im eigenen Ermessen |
2 Prüfungen pro Tag (vormittags/nachmittags) und PK. Im Pausenraum stehen zumeist Getränke für die Prüfungskandidaten zur Verfügung. |
Rheinland-Pfalz |
4 |
alphabetisch |
keine |
entfällt daher |
2 Prüfungen am Tag: vormittags und nachmittags |
Saarland |
4 bis 5 |
Sitzreihenfolge. Abweichungen davon in späteren Prüfungsrunden möglich. |
Gesetze; Rückmeldung 2014: ohne alles |
auf Aufforderung nutzbar, entfällt ab 2014 |
vormittags und nachmittags ist eine Prüfung |
Sachsen |
4 |
Sitzen: Nach Noten von schlecht nach gut. Aus Prüfersicht: beste Vornote sitzt rechts, schlechteste links. Befragung beginnt idR mit der schlechtesten Note (die Vorgehensweise muss nicht bei allen PK einheitlich sein). Prüfungsrunde ca. 30 Min. |
idR Gesetze |
jederzeit im eigenen Ermessen |
Fragen erfolgen in der Sitzreihenfolge von schlechter nach guter Vornote. |
Sachsen-Anhalt |
4 |
Sitzplätze aus Prüfersicht: alphabetisch von links nach rechts |
Gesetze |
idR nach Aufforderung |
Die Prüfung ist i.d.R. fast ganztägig. |
Schleswig-Holstein |
4 |
alphabetische Sitzweise aus Prüfersicht von links nach rechts. Häufig auch Befragungsreihenfolge. |
keine |
entfällt daher |
Prüfungstage immer montags, mittwochs und freitags. 2 Prüfungen am Tag (ab 8.00 Uhr und ab 14.00 Uhr). Im Pausenraum sind die eigenen Unterlagen (Gesetze, Richtlinien, Erlasse), die während der Pause genutzt werden können. |
Thüringen |
5 |
alphabetisch von rechts nach links aus Kandidatensicht beginnend. Befragungsreihenfolge kann auch anders gewählt werden. |
Gesetze |
Benutzung nur nach Aufforderung durch den Prüfer |
2 Prüfungen am Tag: vormittags und nachmittags. Ca. 3 Prüfungstage insgesamt |