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Die Zulassung zur im Oktober eines Jahres stattfindenden Steuerberaterprüfung muss bei den zuständigen Stellen (idR Steuerberaterkammern)
bis zum 30. April des Prüfungsjahres
erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. Die Steuerberaterkammern zeigen sich grds. nicht kulant bei Fristüberschreitung. In Einzelfällen wurde noch geholfen, wenn der jeweilige Prüfungsausschuss bei Eingang der Unterlagen noch nicht getagt haben sollte. Darauf sollte man aber besser nicht hoffen und es nicht soweit kommen lassen.
Immer wieder werden mir Fälle der Fristüberschreitung bekannt.
Weitere Infos gibt es auf den Webseiten der Steuerberaterkammern oder den Prüfungsstellen.
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