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Prüfung 2016/17

Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2016/2017

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Quelle: Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Mein Kommentar: Back to past to 2003

Dass dieses Prüfungsjahr irgendwie anders werden würde, hat man mit der Geheimniskrämerei um die Prüfungsklausuren schon ahnen dürfen. Nun besteht Gewissheit.

Die bescheidene Bestehensquote bei der Steuerberaterprüfung 2016/2017 von 41,6 % oder soll man besser sagen 58,4 % Durchfallquote, ist mit dem blamablen Ergebnis von 2003/2004 vergleichbar. 2003 zeichnete sich durch eine bis dahin nie dagewesene Detaillierung und erwartete Begründungstiefe der Fälle aus. Die Prüfungsanforderungen waren überzogen für eine 6-Std.-Bearbeitungszeit. Damals kam es zu einer kleinen Revulotion (beim gegenwärtigen Zeitgeist wohl nicht mehr zu erwarten, oder?). Viele Lehrgangsanbieter wandten sich an das verantwortliche Finanzministerium mit der Frage, ob hier durch die Hintertür ein Quasi-Berufsverbot eingeführt werden solle. Nach meiner Erinnerung kam es auch zu einem Klimagespräch. Die Finanzverwaltung überarbeitete damals ihre Prozesse und das Qualitätsmanagement und führte eine gewisse Standardisierung der Klausuren ein. Viele Jahre hielt man sich weitgehend daran. In den letzten Jahren gab es zwar schon mal den ein oder anderen überzogenen Fall oder Bearbeitungsteil, im Großen und Ganzen funktionierte es aber. Nun, mit der Steuerberaterprüfung 2016 ist man wieder auf das Niveau von 2003 zurückgefallen. Dieses Mal waren es extreme Randthemen für die schriftlche Prüfung, die zu den üblichen Schwierigkeiten der Klausuren dazu kamen, wie beispielsweise Bauabzugsteuer, Grunderwerbsteuer und Lohnsteuer.

Und ja, es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vor 1986 (mein Prüfungsjahr; ich habe es selbst damals gelesen), in dem die Verfassungswidrigkeit der Steuerberaterprüfung für den Fall bejaht wurde, wenn nicht mindestens die Hälfte der Erstkandidaten (1. Versuch) die Prüfung bestehen. In keiner öffentlich zugänglichen Statistik werden Differenzierungen zwischen Erstkandidaten und Wiederholern vorgenommen, sodass eine Überprüfung der Urteilsgrundsätze für Außenstehende unmöglich war und ist.

Weitere Daten

Dankenswerterweise hat die für mich zuständige Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein mich mit weiteren Statistikdaten versorgt, die ich hier nicht detailliert einstelle.

Erwähnenswert ist allerdings, dass bei Teilnehmern der Erstprüfung die Erfolgsquote bei 44,1 % lag, bei der Zweitprüfung bei 33,6 % und bei der Drittprüfung bei 42,2 %.

Bezogen auf alle 3 Klausuren war die Klausurbestnote 2,0 16-mal unter 4.134 Teilnehmern vertreten. Die Note 6 kam hingegen 813 mal vor.


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