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Schwierige Ausgangssituationen

Im Laufe vieler Power-Coaching-Trainings-Jahre hat SteuerExTra auch besondere Fälle im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung betreut. Einige davon stelle ich hier kurz da.

Redeprobleme

"Herr Schuster, vor mehreren Leuten kann ich nicht vortragen!" Mit Redeproblemen kommen ab und zu Teilnehmer in das Power-Coaching-Training von SteuerExTra. In zwei Tagen Training können wir solche Blockaden mit unseren Mitteln nicht wirklich lösen. Da das Problem den Prüfungskandidaten aber selbst bereits bekannt war, verstehe ich nicht, weshalb man sich dem nicht bereits früher gewidmet hat. Es gibt Kurse und Webinare dafür. Auch ein Psychotherapeut / Psychologe wäre eine Lösungsansatz, aber dazu braucht er auch Zeit! Die Problemlösung geht nicht von heute auf morgen.

Teilnehmerin fiel leider deshalb durch.

Ein anderer Teilnehmer, der durch Umsetzungsdefizite auffiel, sagte: "Herr Schuster, ich habe alles verstanden, brauche aber mehr Zeit für die Umsetzung!".

Solche Hinweise führten dies bei SteuerExTra dazu, dass wir nach dem Power-Coaching-Training für Teilnehmer, die sich noch nicht prüfungsreif fühlen, bei denen der Groschen etwas länger braucht, bis er gefallen ist, eine Online-Ergänzung zum Power-Coaching-Training anbieten: Das Digi-Camp.

Drittversuche

Fast in jedem Prüfungsjahr hat SteuerExTra auch Teilnehmer im Drittversuch. Diese "Normalfälle" meine ich hier aber nicht. Das Besondere war, dass einige Drittversuchs-Kandidaten sich in die Steuerberaterprüfung wieder hereingeklagt hatten, also quasi im vierten Versuch waren. Teilweise waren dadurch bis zu drei Jahre vergangen. Wer hält schon sein Fachwisse drei Jahre auf Prüfungsniveau?

Alle diese Teilnehmer wurden von SteuerExTra auf die mündliche Prüfung eingestellt und haben es schließlich geschafft. Einer hatte sogar die (stressigere) Einzelprüfung für die Wiederholungsprüfung gewählt, anstatt auf die nächste Jahresprüfung zu warten!

Recall erst nach Klausureneinsicht

Die Prüfungskandidaten bekamen zunächst ein negatives Prüfungsergebnis nach der schriftlichen Prüfung.

Ich gebe hier die Fälle nur kurz wider. SteuerExTra empfiehlt immer die Klausureneinsicht nach einem negativen Prüfungsergebnis bei der Steuerberaterprüfung. Vereinzelt war die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts nötig, sei es im Überdenkungs- oder im Klageverfahren. Zu Urteilen kam es nicht, weil die betroffenen Steuerberaterkammern vorher nach entsprechenden Hinweisen der Richter einknickten und die Hauptsache für erledigt erklärten.

Beispiele:
- Einige Klausurseiten der 3. Klausur waren der 2. Klausur beigeheftet. In der Bilanzklausur fehlten daher Punkte und in der Ertragsteuerklausur gab es dafür keine Punkte.

- Der Erstkorrektor hat mit Bleistift ausgepunktet und der Zweitkorrektor hat die Gesamtpunktzahl ohne Differenzierung des Erstkorrektors übernommen.

- Eine Klausur stammte gar nicht von der Prüfungskandidatin.

- Falsche Addition der Punkte.

- Nicht gegebene Punkte, obwohl Inhalte der Musterlösung widergegeben wurden.

Schwangerschaften

Schwangerschaften rund um die Steuerberaterprüfung hatte ich in einigen Fällen:

- Während des Vollzeitkurses im Sommer, wo ich als Dozent für einen Fremdanbieter tätig war, war die Geburt. Nach kurzer Geburts-Pause ist die Teilnehmerin wieder im Kurs mit dem Baby erschienen, das auf dem Tisch neben ihr lag und meistens schlief. Für die "Fütterung" etc. stand ein separater Raum zur Verfügung. Ausgang der Prüfung leider unbekannt.

- Geburt des Kindes zwischen schriftlicher und mündlicher Steuerberaterprüfung. Problem: In der mündlichen Prüfung können die Prüfer von der schwierigeren Vorbereitungsphase der Teilnehmerin nichts wissen, da sie ja nicht mehr schwanger war. Her ging es also darum, den Prüfern diesen Umstand irgendwie zur Kenntnis zu bringen, damit möglicherweise bei Leistungsdefiziten noch wohlwollend entschieden werden konnte.

- Geburt des Kindes wird um den Termin der mündlichen Steuerberaterprüfung herum erwartet. Was kann man tun?


In den Fällen zwei und drei konnte SteuerExTra Handlungsempfehlungen geben, die den Besonderheiten der jeweiligen Prüfungssituation Rechnung trug. Beide Kandidatinnen bestanden.

Todesfälle

Zwei Todesfälle waren bei SteuerExTra-Teilnehmern im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung im Laufe der Jahre:

a) Die Oma verstarb während der Vorbereitungsphase für die mündliche Prüfung. Der Zeitpunkt der mündlichen Prüfung stand unmittelbar bevor. Das Training war von Emotionen geprägt, aber wir Trainer fanden eine Lösung und die Prüfung wurde erfolgreich abgelegt.

b) Drei Tage vor der schriftlichen Steuerberaterprüfung fand die Prüfungskandidatin ihren Lebensgefährten tot in der Wohnung auf. Wie in Trance schrieb sie die Klausuren. Erst danach brach sie emotional zusammen. Anfang Januar kamen die Ergebnisse. Ihres war 3,83! Sie konnte nun aber nicht mehr vortragen und auch keine Fragen beantworten ohne zu weinen. In dieser Situation kam sie zu SteuerExTra. Wir ermöglichten ihr alles, was wir anbieten konnten und empfahlen ihr auch, die mündliche Prüfung auf die letzten Termine verschieben zu lassen, was dann auch geschah.

Später schrieb sie uns dann, dass sie die mündliche Steuerberaterprüfung bestanden hat. Die Handlungsempfehlungen hatten ihr geholfen.

SteuerExTra kümmert sich gerne um schwiegere Fälle

SteuerExTra kümmert sich gerne im Rahmen seines Trainingsangebots und seiner Möglichkeiten um etwas ambitioniertere Fallkonstellationen bei der Steuerberaterprüfung. Wir betreuen so individuell und persönlich, wie es das SteuerExTra-Kleingruppenkonzept zulässt!

NEVER GIVE UP!

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